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Für neu eingestellte Lehrkräfte in Bedarfsregionen, Bedarfsfächern und Bedarfsschularten zahlt Thüringen einen Sonderzuschlag von bis zu zehn Prozent des Grundgehalts für fünf Jahre.

Sonderzuschläge als besonderer Anreiz

Mit Sonderzuschlägen für neu eingestellte Lehrerinnen und Lehrer will das Land für Lehrerinnen und Lehrer zusätzliche Anreize schaffen, so dass diese verstärkt in Bedarfsregionen, Bedarfsfächern und Bedarfsschularten tätig werden.

Die entsprechende Verwaltungsvorschrift für Sonderzuschläge wurde 2021 veröffentlicht und 2023 aktualisiert. Demnach erhalten neu eingestellte Lehrerinnen und Lehrer für fünf Jahre zehn Prozent der Einstiegsbesoldung als Sonderzuschlag, wenn sie zwei der drei Kriterien erfüllen: Bedarfsfach, Bedarfsregion, Bedarfsschulart. Welche Fächer und Schularten einen hohen Bedarf haben, wird jährlich festgestellt. Zu den Bedarfsregionen zählen Landkreise, die abseits der Universitätsstandorte Erfurt, Jena und Weimar und abseits der direkt benachbarten Kreise liegen.

Bedarfsschularten sind:

  • die Schularten des Sekundarbereichs I: Regelschule, Gemeinschaftsschule und Gesamtschule sowie
  • Förderschulen und
  • Berufsbildende Schulen.

Bedarfsregionen in Thüringen

Bedarfsfächer im Schuljahr 2024/2025:

  • Berufsbildende Fächer
  • Pädagogische Förderschwerpunkte
  • Kunst*
  • Astronomie
  • Wirtschaft/Recht, Technik, technisches Werken
  • Physik
  • Musik*
  • Mathematik*
  • Englisch*
  • Chemie
  • Französisch*
  • Russisch*
  • Deutsch*
  • Biologie
  • Sport*
  • Ethik/Philosophie*
  • Informatik
  • Latein
  • Geografie
  • Evangelische Religionslehre*

*nicht als Fach an einer Grundschule

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