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Für neu eingestellte Lehrkräfte und Lehramtsanwärter in Bedarfsregionen, Bedarfsfächern und Bedarfsschularten zahlt Thüringen einen Sonderzuschlag.

Sonderzuschläge als besonderer Anreiz

Mit Sonderzuschlägen für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern sowie neu eingestellte Lehrerinnen und Lehrer will das Land zusätzliche Anreize schaffen, so dass diese verstärkt in Bedarfsregionen, Bedarfsfächern und Bedarfsschularten tätig werden.

 

Sonderzuschlag für Lehramtsanwärter

Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter erhalten in Thüringen einen attraktiven Sonderzuschlag, wenn sie ihren Vorbereitungsdienst gezielt dort absolvieren, wo der Bedarf besonders hoch ist. Der Zuschlag wird gewährt, wenn der Vorbereitungsdienst in einer Bedarfsregion und entweder in einer Bedarfsschulart oder in einem Bedarfsfach erfolgt. Ziel der neuen Regelung ist es, angehende Lehrkräfte frühzeitig für Schulen und Regionen mit besonderem Lehrkräftebedarf zu gewinnen und so die Bildungschancen landesweit zu stärken. Der Anwärtersonderzuschlag beträgt monatlich 70 Prozent des Anwärtergrundbetrages und liegt – je nach Schulart – bei rund 1.221 bis 1.248 Euro brutto. Damit setzt das Land Thüringen bereits im Vorbereitungsdienst einen spürbaren finanziellen Anreiz und stärkt gezielt Regionen, die in den vergangenen Jahren besonders vom Lehrkräftemangel betroffen waren.

So holst du dir 70 Prozent des Grundgehalts on top

Sonderzuschlag für neu eingestellte Lehrerinnen und Lehrer

Um den Lehrerbedarf gezielt zu decken, gewährt das Land Thüringen neu eingestellten Lehrerinnen und Lehrern einen Sonderzuschlag von zehn Prozent der Einstiegsbesoldung für die Dauer von fünf Jahren. Voraussetzung ist, dass mindestens zwei von drei Bedarfskriterien erfüllt sind: Bedarfsfach, Bedarfsschulart und Bedarfsregion. Welche Fächer und Schularten als besonders nachgefragt gelten, wird jährlich neu festgelegt. Als Bedarfsregionen gelten insbesondere Landkreise außerhalb der Universitätsstandorte Erfurt, Jena und Weimar sowie deren angrenzender Kreise. So wird der Einsatz dort gefördert, wo Lehrkräfte besonders dringend gebraucht werden.

Die entsprechende Verwaltungsvorschrift für Sonderzuschläge wurde 2021 veröffentlicht und 2023 aktualisiert.  

Bedarfsschularten sind:

  • die Schularten des Sekundarbereichs I: Regelschule, Gemeinschaftsschule und Gesamtschule sowie
  • Förderschulen und
  • Berufsbildende Schulen.

Bedarfsregionen in Thüringen

Bedarfsfächer im Schuljahr 2025/2026:

  • Berufsbildende Fächer
  • Pädagogische Förderschwerpunkte
  • Kunst*
  • Astronomie
  • Wirtschaft/Recht, Technik, technisches Werken
  • Physik
  • Musik*
  • Mathematik*
  • Englisch*
  • Chemie
  • Französisch*
  • Russisch*
  • Deutsch*
  • Biologie
  • Sport*
  • Ethik/Philosophie*
  • Informatik
  • Latein
  • Geografies
  • Evangelische Religionslehre*

    * nicht als Fach an einer Grundschule

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