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Ich interessiere mich

für eine Führungsposition

Führungskräfte in Thüringen

Durch die momentane Altersstruktur werden in den kommenden Jahren vermehrt Funktions- und Leitungsstellen frei. Außerdem läuft im Bundesland ein einzigartiges Fortbildungsprogramm für Lehrkräfte, die an Führungspositionen interessiert sind.

Alle Ausschreibungen werden im Amtsblatt veröffentlicht.

Zum Amtsblatt
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FAQ

Die Konzeption für die Qualifizierung von pädagogischen Führungspersonen in Schulen befindet sich derzeit in der Überarbeitung.

Die bisherigen Phasen 1 und 2 (Orientierung und Vorbereitung) werden nicht neu aufgelegt und der letzte Kurs der Phase 4 wurde diesen Sommer abgeschlossen. Die amtseinführende Phase 3 wird durch ein Kompaktangebot in Form von Wahlpflichtmodulen angeboten. Für die Teilnahme an Phase 3 ist die Tätigkeit als Schulleitung oder stellvertretende Schulleitung Voraussetzung, da diese Kollegen und Kolleginnen durch die Wahlpflichtmodule für die übernommenen neuen Aufgaben qualifiziert werden sollen. Neu beauftragte Schulleitungen werden vom ThILLM zu einer Auftaktveranstaltung eingeladen.

Für die Übernahme einer Funktionsstelle im Thüringer Schuldienst muss die Bewerberin oder der Bewerber über die Laufbahnbefähigung für die jeweilige Schulart (Befähigung für den sogenannten Laufbahnzweig) verfügen. Sie müssten also die Voraussetzungen dafür erfüllen, in der jeweiligen Schulart verbeamtet werden zu können.

Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger verfügen zunächst nicht über die Voraussetzungen für eine Verbeamtung, da sie einen Studiengang abgeschlossen haben, der ursprünglich nicht ein Lehramt zum Ziel hatte.
Jedoch ist es in Thüringen grundsätzlich möglich, beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen, auch als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger im Rahmen einer berufsbegleitenden pädagogisch-praktischen Ausbildung für zwei Fächer (Nachqualifizierung) und einer sich daran anschließenden einjährigen Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer oder durch das erfolgreiche Ableisten des Vorbereitungsdienstes die Laufbahnbefähigung zu erwerben. Sobald die Bewerberinnen und Bewerber über die Voraussetzungen für den Erwerb der Laufbahnbefähigung verfügen, ist die Übernahme einer Funktionsstelle im Schulleitungsbereich möglich.

In § 33 Abs. 2 Satz 4 des Thüringer Schulgesetzes ist vorgesehen, dass der Schulleiter bzw. die Schulleiterin über die Befähigung zum Lehramt der jeweiligen Schulart verfügen muss.

Es gibt aber auch Schulen, in denen Lehrerinnen und Lehrer verschiedener Schularten Schulleitungspositionen erhalten können. Das sind die Thüringer Gemeinschaftsschulen sowie die kooperativen und integrierten Gesamtschulen. Hier können sich alle Lehrerinnen und Lehrer bewerben, die über eine Laufbahnbefähigung für die in der jeweiligen Schule unterrichteten Schulstufen und Bildungsgänge verfügen.

Zusätzlich können Lehrerinnen und Lehrer, die eine Befähigung für ein Lehramt besitzen, unter bestimmten Voraussetzungen die Befähigung für ein weiteres Lehramt erwerben. Die Möglichkeiten und die zu erbringenden Voraussetzungen finden sich in § 22 Thüringer Bildungsdienstlaufbahnverordnung (ThürBildLbVO).

Die Aufgaben einer Schulleitung sind:

  • Führung im pädagogischen, organisatorischen und administrativen Bereich
  • Initiierung, qualitative Durchführung sowie Evaluation von Schulentwicklungsprozessen bezogen auf die Unterrichtsqualität, Personal- und Organisationsentwicklung
  • Umsetzung zeitgemäßer Unterrichtsformen und des Gemeinsamen Unterrichts
  • Durchführung eines geordneten Schulbetriebs und Unterrichts sowie gemeinsame Verantwortung mit den Lehrerinnen und Lehrern für die Bildung und Erziehung der Schüler/-innen
  • Führung und Entwicklung der zugewiesenen Lehrkräfte und der weiteren an der Schule tätigen Personen
  • Zusammenarbeit mit den schulischen Mitwirkungsgremien, der Schulaufsicht, dem Schulträger und außerschulischen Partnerinnen und Partnern

Führungsstärke, Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen und Integrität sind Eigenschaften, die eine gute Schulleiterin bzw. einen guten Schulleiter kennzeichnen. Schulleiterinnen und Schulleiter sowie deren Vertreter haben eine große Verantwortung, sowohl gegenüber den Schülerinnen und Schülern, den Lehrerinnen und Lehrern, also auch der Elternschaft. Natürlich spielt auch die Belastbarkeit wie in jeder Führungsposition eine zentrale Rolle. Auch eine gute Organisationsfähigkeit ist wichtig, um die Anforderungen des schulischen Alltags gut zu bewältigen. Darüber hinaus haben Schulleitung großen Gestaltungsspielraum und können Schule auch eigeninitiativ entwickeln, natürlich innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Eine Auseinandersetzung mit rechtlichen Grundlagen ist somit unvermeidbar.


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Störer Frau nachdenklich

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